Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche – auch künftige – Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Anderslautenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen immer einer schriftlichen Zustimmung der Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner.

Allgemeines: Sollte aus bautechnischen Gründen oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden oder in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen eine Leistung laut Auftrag nicht möglich sein, (weil beispielsweise das Mauerwerk instabil, nass, udgl ist) kann die Leistung seitens der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner nicht fertiggestellt werden. In diesem Fall ist der Endkunde dafür verantwortlich, die bauliche Situation so herzustellen, dass die Leistung laut Auftrag fertiggestellt werden kann. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Mehrkosten und Kosten infolge des Verzuges sind vom Kunden zu tragen.

Elektrische Anlagen: Elektrische Anlagen werden ohne E-Anschluss montiert. Diese werden mit einem Einstellkabel nach Kundenwunsch einmalig eingelernt und probegefahren. Diese werden bei Fertigstellung vom Kunden schriftlich abgenommen und bestätigt der Kunde dadurch, deren Funktionsfähigkeit.

Sonnenschutz: für einen reibungslosen Betrieb der Sonnenschutzsysteme mit elektrischem Antrieb ist eine ständige Stromversorgung unerlässlich. Ebenfalls sind die Sonnenschutzsysteme entsprechend den Herstellervorgaben in regelmäßigen Abständen von Schmutz zu befreien. Die Kunden erhalten bei Lieferung bzw. Montage ein Informationsblatt bzw. Bedienungsanleitung. Der Kunde hat die dort genannten Anweisungen zu befolgen. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Sonnenschutzsysteme ist eine ununterbrochene Stromversorgung und Reinigung entsprechend den im Infoblatt genannten vorgaben erforderlich. Die Nichtbeachtung dieser Anleitung bzw. des Infoblattes und der darin enthaltenen Anweisungen und Hinweise sowie Unterbrechungen in der Stromversorgung oder ungenügende Reinigung schließt jegliche Haftung der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner aus. Dasselbe gilt für Fälle, wenn seitens des Kunden unsachgemäße Reparaturen erfolgen.

Angebote: Sind unverbindlich und falls nicht anders von der Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner darauf hingewiesen wurde, kostenlos. Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen sind unverbindlich. Gültigkeit des Angebots: 30Tage ab Angebotslegung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde handelt es sich bei dem im Angebot enthaltenen Entgelt um einen Kostenvoranschlag auf Basis einer Aufwandsschätzung. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird die Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner den Kunden davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht: Ist der Kunde Verbraucher und hat der Kunde seine Vertragserklärung nicht in den von der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner für deren geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Verlangen Sie ausdrücklich – nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht. Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner, Wiener Straße 38, 3382 Loosdorf, Tel.: +43-2754-6353, Fax.: +43-2754-6353-4, E-Mail: office@SIMOPLAST.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Folgen des Rücktritts: Wird der Vertrag widerrufen, die Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner kann jedoch die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.

Auftrag: Ein Angebot wird erst zum gültigen Auftrag, wenn der Kunde das Angebot mit Auftragsdatum und seiner Unterschrift unterzeichnet hat. Die Anzahlung laut Angebot ist danach sofort fällig. Ab diesen Zeitpunkt gilt der Auftrag als erteilt. Eine Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich.

Änderungen: Nachträgliche Änderungen sowie Umtausch und Rücknahme von gelieferter Ware sind ausgeschlossen.

Lieferung: Lieferzeiten sind für uns freibleibend. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Bestellte Waren sind innerhalb von 4 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, andernfalls sind die Kosten des Verzuges vom Käufer zu tragen. Bei Anlieferung muss die Zufahrt mit LKW möglich sein. Für die Abladung hat der Käufer vorzusorgen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt die Ware als übernommen, wobei der Käufer die zusätzlich entstehenden Kosten, wie etwa die Kosten für den Rücktransport zu tragen hat. Die Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner ist zudem berechtigt, dem Kunden für die Lagerzeit zwischen Rücktransport der Ware und neuerlicher Anlieferung bzw. Abholung der Ware durch den Kunden eine angemessene Lagergebühr von höchstens 0,5% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangener Kalenderwoche zu verrechnen. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Verzugsfolgen verwiesen.

Aufrechnung: Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden entweder gerichtlich festgestellt oder von der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner anerkannt wurde.

Mangelrüge: Ist der Kunde Unternehmer, so hat dieser die Ware bei der Übernahme sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Mängel sind auf dem Übernahmeschein schriftlich festzuhalten, versteckte Mängel sind der Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner unverzüglich und schriftlich nach Erkennbarkeit bekanntzugeben. Im Falle der unterlassenen, verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Mängelrüge treten die Rechtsfolgen des § 377 UGB ein.

Garantie: Den Waren liegt, wenn sie von der Garantie erfasst sind, bei der Übergabe an den Kunden ein Garantieschein bei, welcher einen integrierenden Bestandteil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bildet. Garantieansprüche können bei der Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner nur mit diesem Garantieschein und dem Originalbeleg geltend gemacht werden. Die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsansprüche bleibt dem Kunden unbenommen und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Gewährleistung: Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Kunde muss der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner Gelegenheit geben, die Ware zu besichtigen oder uns auf unser Verlangen unverzüglich Proben zur Verfügung zu stellen. Bei behebbaren Mängeln können Gewährleistungspflichten nach Wahl der Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner entweder durch Austausch oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist erfüllt werden.

Schadenersatz/Haftung: Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und übernimmt die Firma SIMOPLAST Gerhard Simoner keine Haftung für Mangelfolgeschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Erster Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden. Für die notwendige Instandhaltung gilt die ÖNORM B 5305 als verbindlich.

Eigentumsvorbehalt: Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder darüber zu verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist. Sollte der Kunde dennoch über die Ware verfügen bzw. die Ware veräußern, tritt der Kunde Forderungen die aus dieser Veräußerung entstehen, an die Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner ab. Die Fa. SIMOPLAST Gerhard Simoner nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Wahrung unseres Eigentums gegenüber Dritten verpflichtet. Sollten von dritter Seite Ansprüche, insbesondere Pfandrechte an unseren Gegenständen und Forderungen geltend gemacht werden, so hat der Kunde uns und alle Dritten unverzüglich nachweislich in Kenntnis zu setzten. Die Gültigkeit eines solchen Pfandrechtes besteht erst nach schriftlicher Zustimmung unsererseits. Bei Vermengung, Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden selbst ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur Sicherung des restlichen Kaufpreises an uns zu übertragen.

Zahlungsbedingungen: Mangels gesonderter Zahlungsvereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum für uns spesenfrei zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Die Anzahlung hat innerhalb von 5 Tagen ab Teilrechnungsdatum ohne Abzug für uns spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug mit einer Teilzahlung treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. Die uns durch den Verzug entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 15,– je Mahnung sind vom Kunden zu ersetzen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

Schriftform: Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gesetzliche Vorschriften: Wintergärten, Sommergärten, Glasoasen, Balkonverbauten, Terrassenüberdachungen im Grunde alle Zubauten sind Baubewilligungs- bzw. Bauanzeigenpflichtig. Hiermit wurde auf die Baubewilligungs- bzw. Bauanzeigenpflicht hingewiesen. Behördliche Genehmigungen, die für die Abwicklung erforderlich sind, hat der Kunden fristgerecht zu besorgen. Nachteilige Folgen aus Verspätungen trägt der Kunde. Ein Rücktritt aufgrund einer allenfalls nicht erteilten Genehmigung oder Bewilligung ist ausgeschlossen und trägt der Kunde das alleinige Risiko für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

Mehraufwand: Eventuelle Nacharbeiten durch dritte Unternehmen sind nicht im Angebot enthalten und sollten von dem jeweiligen Fachbetrieb ausgeführt werden. Spengler, Elektro, Maler etc. Elektroantriebe werden von uns lediglich unverbindlich auf die (nach außen erkennbare) Funktion geprüft und müssen von einem Fachbetrieb angeschlossen werden.

Es gilt materielles österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Melk.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es ist dann anzunehmen, dass die Parteien eine andere – gültige – Regelung treffen wollten, die der nicht anzuwendenden nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.